Urheberrecht in der Lehre

Beschreibung

In dieser Learn-It-Yourself-Einheit wird auf die wichtigsten Aspekte des § 60a UrhG eingegangen, welcher die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für Lehrzwecke regelt ohne vorab die Urheberin bzw. den Urheber um Erlaubnis zu fragen.

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